Schwangerschaftskontrollen
Auf Wunsch beraten und begleiten wir Sie während der Schwangerschaft, nehmen uns Zeit für Fragen und führen Schwangerschaftskontrollen gewissenhaft und nach den aktuellen Richtlinien durch.
Viele Schwangere erachten es als hilfreich und bereichernd, Schwangerschaftskontrollen bei einer Hebamme im Wechsel mit den ärztlichen Kontrollen in Anspruch zu nehmen.
Tipp
Wir raten Ihnen, die empfohlenen drei Ultraschalluntersuchungen durch Ihre Gynäkologin oder Ihren Gynäkologen durchführen zu lassen. Ultraschallmessungen liefern wichtige Hinweise auf die Entwicklung des Kindes im Mutterleib.
Leistungen der Krankenkassen
Folgende Leistungen der Hebammen werden (wie auch von der Gynäkologin/ dem Gynäkologen) ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen:
In einer normal verlaufenen Schwangerschaft werden 7 Kontrolluntersuchungen übernommen, wobei eine der Kontrollen vor der 16. Schwangerschaftswoche bei der Gynäkologin/ dem Gynäkologen stattfinden soll.
Liegt eine Risikoschwangerschaft vor, wird die Zahl der Kontrollen zusammen mit der Ärztin oder dem Arzt bestimmt.
Von Hebammen verordnete Ultraschalluntersuchungen wie auch durchgeführte Laboruntersuchungen können abgerechnet werden.