Leistungen der Krankenkassen

Vor der Geburt

Folgende Leistungen der Hebammen wie auch von der Gynäkologin/ dem Gynäkologen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen:

  • Übernommen werden sieben Kontrolluntersuchungen in der regelrecht verlaufenden Schwangerschaft, wobei eine der Kontrollen vor der 16. Schwangerschaftswoche bei der Gynäkologin/ dem Gynäkologen stattfinden sollte.

  • Beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft finden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt nach Bedarf statt und können sieben Kontrolluntersuchungen überschreiten.

  • Von Hebammen verordnete Ultraschalluntersuchungen wie auch durchgeführte Laboruntersuchungen können abgerechnet werden.