Leistungen der Krankenkassen
Vor der Geburt
Folgende Leistungen der Hebammen wie auch von der Gynäkologin/ dem Gynäkologen werden ohne Belastung von Franchise und Selbstbehalt von der Grundversicherung getragen:
Übernommen werden sieben Kontrolluntersuchungen in der regelrecht verlaufenden Schwangerschaft, wobei eine der Kontrollen vor der 16. Schwangerschaftswoche bei der Gynäkologin/ dem Gynäkologen stattfinden sollte.
Beim Vorliegen einer Risikoschwangerschaft finden die Kontrollen in Zusammenarbeit mit der Ärztin oder dem Arzt nach Bedarf statt und können sieben Kontrolluntersuchungen überschreiten.
Von Hebammen verordnete Ultraschalluntersuchungen wie auch durchgeführte Laboruntersuchungen können abgerechnet werden.